Was ist Gefahrgut?
Als Gefahrgut werden jene Produkte bezeichnet, die unter Druck stehen, entzündlich, ätzend oder umweltgefährdend sind sowie Produkte, die andere Chemikalien, Lithiumbatterien oder -akkus, Spraydosen und starke Magnete enthalten. Da das Risiko beim Transport solcher Produkte höher ist, dürfen diese laut Gesetzgebung nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Transport zugelassen werden und unterliegen einer genauen Kennzeichnungspflicht. Somit gelten bei der Rücksendung von Gefahrgut besondere Bedingungen für die Verpackung, Kennzeichnung und Transport.
Verwenden Sie immer die Originalverpackung zur Rücksendung des Produktes. Diese ist bereits ein geeigneter Versandkarton und besitzt die gesetzlich vorgeschriebenen Aufdrucke für den Versand von CO2 Flaschen. Wir bitten Sie deshalb, die original Produktverpackung bis zum Ende der Garantiezeit aufzubewahren.
Bevor Sie Produkte im Originalkarton zurückschicken, prüfen Sie, ob die Gefahrgut Kennzeichnungen nach wie vor gut sichtbar und lesbar ist. Sollte dies nicht der Fall sein, tauschen Sie diese bitte aus. Nutzen Sie dafür die auf dieser Seite bereit gestellten Druckvorlagen. Gefahrgutkennzeichnungen dürfen nicht über Kartonagenecken geklebt werden.
Ist die Originalverpackung beschädigt, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice unter [email protected] oder unter 0800 800 555. Bitte beachten Sie, dass die CO2 Flaschen nur mit der zugehörigen aufgesetzten Schutzkappe auf der CO2 Flasche versendet werden dürfen.
Wir weisen darauf hin, dass wir Ihnen bei Nicht-Beachtung der Kennzeichnungspflicht die Versandkosten in Rechnung stellen.
Lesen Sie dazu unsere AGBs.
Bitte klären Sie den Versand im Zweifelsfall mit uns ab.
Bitte beachten Sie, dass wir beschädigte CO2 Flaschen nicht zurück nehmen können und somit von einer Rücksendung vollständig abzusehen ist.
Raute-UN 1013 - Rücksendung von vollen Flaschen | PDF, 328 Kb | Herunterladen | |
Raute-Etikett Refill - Rücksendung von leeren Flaschen | PDF, 72 Kb | Herunterladen |