Herzstück der BWT Weichwasseranlagen sind die Enthärtersäulen, die mit einem Austauschermaterial (Granulat oder Harz) in Lebensmittelqualität gefüllt sind. Das harte, kalkhaltige Wasser durchströmt das Harz in der Säule. Dabei werden die Kalzium- und Magnesium-Ionen an das Harz gebunden. Das so gewonnene nullgrädige Wasser (0° dH) wird anschließend mit Hartwasser auf die gewünschte Wasserhärte verschnitten. Sobald das Austauschermaterial erschöpft ist, wird es mit einer geringen Menge Kochsalzlösung gespült. Dabei spricht man von Regeneration. Die Kalzium- und Magnesium-Ionen lösen sich wieder vom Harz und werden mit dem Spülwasser abgeleitet.
BWT Weichwasseranlagen verfügen über zwei Harzsäulen. Sobald eine Säule regeneriert werden muss, übernimmt die zweite Säule die Versorgung mit weichem Wasser. Somit steht permanent enthärtetes Wasser zur Verfügung. Damit das Wasser auch bei sehr geringer Wasserentnahme nie lange in einer Säule stagniert, hat BWT die einzigartige alternierende Betriebsweise entwickelt. In kurzen Intervallen wird jede Säule durchströmt – kontrolliert über einen Mikroprozessor. Das zu enthärtende Wasser fließt so im Wechsel durch beide Säulen. Durch diese minimalen „Standzeiten“ bleibt das Wasser hygienisch frisch.
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Ist eine Nachbehandlung von Trinkwasser aus einer zentraler Wasserversorgung im Haushalt sinnvoll?
In vielen Fällen - Ja!
Eine Trinkwasser-Nachbehandlung zum Schutzes der Hausinstallation vor Partikel- und Kalkeintrag bzw. Korrosion ist unter vielen Aspekten sinnvoll:
Dies ist auch zu 100 % konform mit den Regulativen. In der Trinkwasser-Verordnung (TWVO) §5 Absatz 1 wird allgemein für eine Trinkwasseranlage Errichtung, Betrieb und Wartung von nach dem Stand der Technik gefordert. Immer ist ein Filter und oft eine Nachbehandlung nach Stand gefordert / empfohlen.
Wichtig: Geprüfte Produkte, Dienstleistung und Expertise
Geprüfte Produkte sind die Voraussetzung, ein DVGW Prüfzeichen stellt sicher, dass alle Materialien für den Einsatz im Trinkwasser zugelassen sind. Der Einbau ist jedoch nur die halbe Miete. Wasseraufbereitung mit Verantwortung heißt auch:
Wichtig: rechtliche Verantwortung gilt immer, mit oder ohne Wasseraufbereitung!
Im Sinne der „allgemeinen Verkehrssicherungspflicht“ (ABGB §1295) hat ein Betreiber ei-ner Trinkwasserinstallation immer Obsorgepflichten für Betrieb, Wartung, etc. unabhängig, ob eine Wassernachbehandlung verbaut ist oder nicht.
Ist eine Trinkwasser-Enthärtung erst ab einer Gesamthärte von 18 - 20 °dH und nur im Warmwasserbereich sinnvoll?
Nein, dem widersprechen ganz klar die und normativen Hinweise in Österreich:
Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, 304. Verordnung: Trinkwasserverordnung – TWVO
§ 5. Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage hat
1. Die Wasserversorgungsanlage dem Stand der Technik entsprechend zu errichten, in ordnungsgemäßen Zustand zu halten und vorzusorgen, dass eine negative Beeinflussung des Wassers hintangehalten wird.
ÖNORM EN 806-2
3.2 Grundlagen
3.2.1 Allgemeines
Die Trinkwasser-Installation ist so zu planen, dass: f) Schaden (z.B. Steinbildung, Korrosion und Degradation) vermieden wird und die Trinkwasserqualität nicht durch örtliche Umgebungseinflüsse beeinträchtigt oder gefährdet wird: B.2 Steinbildung
Steinbildung in der Trinkwasser-Installation beruht hauptsächlich auf der Ablagerung von Calciumcarbonaten auf den von Wasser benetzten Oberflächen. Diese Ablagerungen können die Funktion von Armaturen und Apparaten wie z.B. von Trinkwasser-Erwärmern, Brauseköpfen, Handbrausen, usw. beeinträchtigen. Für den Fall, dass Steinbildung zu erwarten ist, sollte eine Trinkwasserbehandlung in Betracht gezogen werden, z.B. Wasserenthärtung durch Ionenaustausch oder durch Dosierung von Chemikalien.
ÖNORM M 6254 (2007-08)
6.1. Auslegungsdaten
Der Einbau einer Enthärtungsanlage zur Härtereduktion kann aus technischen Gründen, aus Komfortgründen oder aus Hygienegründen sinn voll sein.
DIN 1988-200 (2012-05)
12.3.2 Steinbildung
Die Bedingungen, wann Ablagerungen entstehen, sind schwer zu bestimmen. Die Neigung des Wassers zur Kalkabscheidung wächst jedoch mit steigender Wassertemperatur. Für den Fall, dass Steinbildung zu erwarten ist, kann eine Trinkwasserbehandlung in Betracht gezogen werden, z.B. Wasserenthärtung durch Ionenaustausch nach 12.6, Dosierung von Chemikalien nach 12.5 oder mittels Kalkschutzgeräte nach 12.7.
Stehen den Zielen einer Trinkwasser-Nachbehandlung auch Nachteile gegenüber?
Erhöhung der Natriumkonzentration
Eine Erhöhung der Natriumkonzentration aufgrund von Ionenaustausch erfolgt durch Verschneidung mit Rohwasser nur bis zum laut TWVO zulässigen Grenzwert von 200 mg/l. Dadurch ist Sicherheit im Rahmen der Trinkwasser-Verordnung gewährleistet.
Mögliche mikrobiologische Beeinflussung des Wassers
Für sorgenfreien Betrieb ist zuerst die Produktqualität entscheidend. Im Trinkwasser dürfen ausschließlich speziell geprüfte Anlagen eingesetzt werden. Ein DVGW-Prüfzeugnis stellt sicher, dass alle Werkstoffe auf die Eignung im Trinkwasser geprüft und zugelassen sind. Eine DVGW-Prüfung ist daher eine MUSS-Voraussetzung.
Durch einen bestimmungsgemäßen Betrieb einer Weichwasseranlage, also regelmäßigen Wasserverbrauch und dadurch Stagnationsvermeidung, den richtigen Aufstellort, den richtigen Umgebungsbedingungen (Temperatur!) und einer regelmäßigen Wartung durch eine Fachfirma können theoretisch mögliche Verkeimungen eines organischen Ionentauscher-Materials praktisch ausgeschlossen werden. Die Faktoren - Stagnationsvermeidung, Temperaturen, Wartung – spielen immer eine zentrale Rolle, mit oder ohne Wasseraufbereitung!
BWT Perlwasser = Hygiene: Bei besonderen Einsatzbedingungen, z.B. im Gewerbe oder Wohnbau, kann weitere Sicherheit mit dem Einsatz neuartiger, anorganischer Ionentauscher-Materialien (z.B. BWT HionEX) gewährleistet werden. BWT Perlwasseranlagen bieten immer höchste Hygiene – mit Features wie aktivem Stagnationsmanagement, adaptiv paralleler Be-triebsweise, Hygienespülung, etc.
BWT Dienstleistungen: Durch die von BWT angebotenen Service- und Garantieleistungen, wie Inbetriebnahme und Wartung durch den BWT Werkskundendienst, Services im Rahmen von Vollgarantiepaketen oder Profigarantien, können technische oder hygienische Probleme im Betrieb von Nachbehandlungsanlagen vermieden werden.
Im Sinne der „allgemeinen Verkehrssicherungspflicht“ (ABGB §1295) hat ein Betreiber einer Trinkwasserinstallation immer Obsorgepflichten für Betrieb, Wartung, etc., unabhängig ob eine Wassernachbehandlung verbaut ist oder nicht.
Korrosionsschäden in den Leitungen
Korrosionsschäden in Kupfer- und verzinkten Leitungen sind vermeidbar, wenn eine Wirkstoff-Schutzdosierung angewendet wird. Auch hier gilt:
Gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Gesamthärte für Trinkwasser in Österreich?
Nein!
Die Mindestgesamthärte von 8,4 °dH ist eine Empfehlung, die im öst. Lebensmittelcodex B1 genannt ist. Dieser Codex findet seine gesetzliche Verankerung im LMSVG §76, und wird als "objektiviertes Sachverständigengutachten" bezeichnet. Er hat Gewicht, ist aber kein gesetzlicher Zwang. In praktisch allen Ländern der Welt existiert keine derartige Vorschrift, die Empfehlung – auch bei BWT - lautet vielfach auf 4 - 6°dH.
Muss eine Weichwasseranlage oder ein Partikelfilter gewartet werden?
Ja!
Die TWVO definiert unter §5 die Pflichten eines Betreibers einer Wasserversorgungsanlage:
Dieser hat … "die Wasserversorgungsanlage fachgerecht von geschulten Personen zu errichten, zu warten und instand zu halten."
Damit ist ein Wartungsaufwand gerechtfertigt und im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (§ 1295 ABGB) und einem bestimmungsgemäßen Betrieb einer Wasserversorgungsanlage (Water Safety Plan, ÖNORM EN 15975-2) ist regelmäßige, fachkundige Wartung auch prinzipiell gefordert.
Vgl. auch ÖNORM EN 15161, Kapitel 7: Wartungsanforderungen
ÖNORM M 6254 (2007-08)
Kapitel 10 Wartung
Enthärtungsanlagen sind in periodischen Abständen sachgerecht zu warten. Die Zeitabstände zwischen den Wartungen dürfen bei Enthärtungsanlagen für einen Nenndurchfluß bis zu 0,3 m³/h maximal ein Jahr betragen, bei Anlagen mit höherem Nenndurchfluß maximal ein halbes Jahr.
Durch die von BWT angebotenen Service- und Garantieleistungen, wie Wartung durch den BWT Werkskundendienst, Inbetriebnahme im Rahmen von Vollgarantiepaketen oder Profiga-rantien, können technische oder hygienische Probleme im Betrieb von Nachbehandlungsanlagen vermieden werden.
Warum eine Enthärtungsanlage von BWT?
BWT Perlwasser = Hygiene: Bei besonderen Einsatzbedingungen, z.B. im Gewerbe oder Wohnbau, kann weitere hygienische Sicherheit mit dem Einsatz neuartiger, verbesserter Ionentauscher-Materialien gewährleistet werden. BWT Perlwasseranlagen bieten immer höchste Hygiene – mit Features wie aktivem Stagnationsmanagement, adaptiv paralleler Betriebsweise, Hygienespülung, etc.
BWT Dienstleistungen: Durch die von BWT angebotenen Service- und Garantieleistungen, wie Inbetriebnahme und Wartung durch den BWT Werkskundendienst, Services im Rahmen von Vollgarantiepaketen oder Profigarantien, können technische oder hygienische Probleme im Betrieb von Nachbehandlungsanlagen vermieden werden.