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Produktdetails
Wenn nach längeren Stillstandsphasen (Saisonende, außergewöhnliche Ereignisse wie die Corona Krise, …) sich im Wasser befindliche Keime unerwünscht vermehren, können ohne Kenntnis des Systemzustandes und der mikrobiologischen Belastung keine bestimmungsgemäße Wieder-Inbetriebnahme oder Betrieb erfolgen.
Wir empfehlen diese Art der Eigenkontrolle als Bestandteil des verpflichtenden Water-Safety-Plans (Öst. Trinkwasserverordnung, Öst. Lebensmittelcodex B1, ÖNorm B 5019, ÖNorm B 5021, ÖNorm EN 15975-1) zur Dokumentation & Risikoabschätzung ihres sanitären Systems. Es ist eine perfekte Ergänzung zu vorgeschriebenen Untersuchungen: durch die Eigenüberprüfung kann die teure Behörden-Kontrolle zielgerichteter und in geringerer Anzahl erfolgen. Beachten Sie jedoch, dass dieses Paket kein vollständiger Ersatz für behördlich angeordnete Untersuchungen ist. Sollten Sie das Ergebnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigen, ist es erforderlich, VOR der Untersuchung abzuklären, ob für diesen Zweck diese Art der Beurteilung akzeptiert wird.
Leistungsumfang:
Für eine erfolgreiche Analyse und entsprechende Maßnahmenplanung beachten Sie bitte den genauen Ablauf in der Anleitung.
Das akkreditierte Labor wertet die eingeschickte Probe aus und übermittelt die Ergebnisse an Ihr Partnerunternehmen.
Analyse-Parameter:
Koloniezahl bei 22 °C (KBE 22)
Koloniezahl bei 37 °C (KBE 37)
Enterokokken
E. Coli
Coliforme Bakterien
Pseudomonas aeruginosa
Ihr Partnerunternehmen bewertet den Labor-Befund, schlägt nötigenfalls einzuleitende Maßnahmen vor und steht für die Umsetzung mit entsprechenden Angeboten hilfestellend zur Seite.
Die dokumentierten Probenauswertungen und die allfällig getroffenen Maßnahmen sind Bestandteil Ihres Water Safety Plans.
Hinweis zur Probenahme
Die Wasserproben müssen noch am Tag der Entnahme versendet werden und am nächsten Tag im Labor eintreffen. Daher darf die Probenentnahme nur von Montag bis Donnerstag erfolgen.
Zudem sollte die Probenahme so erfolgen, dass möglichst kurze Aufbewahrungszeiten erforderlich sind. Das heißt wenn Ihr Versandpartner, z.B. die Österreichischen Post mit der „Option 1 Werktag bis 12 Uhr“ die Pakete am späten Nachmittag versendet, sollten die Proben möglichst kurz davor erst entnommen werden.
Die Wasserproben sind an repräsentativen Stellen zu entnehmen. Bei Beprobung von Eigenwasserversorgung ist zu berücksichtigen, dass sowohl in der Trinkwasserverordnung als auch im Lebensmittelcodex B1 (Kapitel Trinkwasser) und der Bäderhygieneverordnung bzw. -gesetz der Lokalaugenschein als wesentlicher Bestandteil eines Gutachtens gefordert ist.
Wie viele Proben notwendig sind entnehmen Sie bitte dem Hinweis zur Anzahl der Probenahmen im Leitfaden.
Technische Details
Wichtig
Begleitschein: Mikrobiologische Eigenkontrolle Trinkwasser | PDF, 582 Kb | Herunterladen | |
Bestimmung der empfohlenen Proben-Anzahl | PDF, 766 Kb | Herunterladen |
Unsere Kompetenz - Ihr Vorteil
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