Bewades Blue
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Hygienisch einwandfreies Trinkwasser durch BWT Spitzentechnologie

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Artikelnummer: 027301
  • intuitive Bedienung über Farbdisplay mit Klartextmeldung
  • sehr robuster Online-Senor (optional), der die Systemleistung permanent überwacht und alarmiert, wenn das Wasser hygienisch bedenklich ist
  • hochwertiger Edelstahlreaktor, sehr hygienisch und korrosionsbeständig
  • zuverlässige, robuste UV-Lampe für Langlebigkeit (Lebensdauer 9.000 Stunden)
  • elektronische Steuerung in einem spritzwassergeschützten Gehäuse
  • Komplettset - einbaufertig, inklusive Wandhalterung
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Produkt­be­schrei­bung

 

Mit BWT BEWADES® blue sichern Sie ihre Trink­wa­sser­hy­giene. Optional ist ein 254-nm-Teflon®-basierter UV-Sensor erhältlich, der die Leistung des UV-Systems kontinuierlich überwacht und über einen Farbbildschirm anzeigt. Neben der UV-Leistungsanzeige werden auch Informationen zu Diagnose, Systemstatus und Warnungen dargestellt. Mit dem integrierten Erweiterungsport ist das Hinzufügen eines 4-20 mA Ausgangs oder eines Fernalarms eine einfache Plug & Play-Option! Verschiedene Anlagentypen für diverse Anwendungen erhältlich. 

Tech­ni­sche Daten

 

0.5

1.0

2.0

2.5

3.5

Art.-Nr.    027301 027302  027303   027304  027305
Sensor   optional optional optional optional optional
Steue­rung  
Betriebs­stun­den­zähler  
Leis­tung* max. bei 400J/m2
m3/h 0,5 1,0  2,0 2,5  3,5 
Max. Betriebs­druck bar 10 10 10  10 10
Wellen­länge nm 254 254 254  254 254
Erwar­tete Strah­ler­le­bens­dauer
bis
h 9000 9000 9000 9000  9000
Elek­tri­sche Einspei­sung
 V/Hz 230/50 230/50 230/50 230/50  230/50
Elek­tri­sche Anschluss­leis­tung
W 20 30 49 62  51 
Schutzart
IP 54 54 54  54 54
Hydrau­li­scher Anschluss
NPT ½" ¾" ¾"  1" 1"
Anzahl Strahler Stück 1 1 1 1
Strah­ler­leis­tung je Einheit
W 15 22 39  50 42
Wasser­tem­pe­ratur
min./max.
°C
5/30 5/30 5/30 5/30  5/30
Umge­bungs­tem­pe­ratur
min./max.
°C
5/40 5/40 5/40 5/40  5/40
Gewicht
kg 3,6 4,4 6,0 6,5 8,2 

 * bei UV Trans­mis­sion von 60% T100

Häufige Fragen

Was bedeutet Wasserdesinfektion durch UV-Strahlung?

Ziel der Desinfektion ist die Reduzierung der Mikroorganismen auf ein Niveau, bei dem keine pathologische Gefahr ausgehen kann. Jeder lebende Körper enthält DNA. Die DNA (Desoxyribonukleinsäure) ist ausschlaggebend für die lebenserhaltenden, vitalen Funktionen. UV-Strahlung mit einer Wellenlänge von 254 nm besitzt die Besonderheit, die genetische Funktion der DNA zu verändern. Mikroorganismen können sich nicht mehr reproduzieren und werden als zerstört angesehen. Die Dosierung der für die Zerstörung der Mikroorganismen erforderlichen UV-Strahlung ist variabel. Die nachstehende Auflistung enthält unverbindliche Angaben verschiedener Mikroorganismen:

  • Bakterien: 25–264 J/m2
  • Sporen: 110–3300 J/m2
  • Viren: 66–4400 J/m
  • Hefen: 88–176 J/m2

Welche Vorteile bietet eine BWT Bewades UV-Anlage?

  • Keine Geschmacks- und Geruchsveränderungen des zu desinfizierenden Wassers 
  • Kein Chemikalieneintrag 
  • Sicherheit durch automatische Kontrolle 
  • Wirtschaftliches Verfahren

Die Bewades Produktlösung: 

  • Modulbauweise mit Möglichkeit einer problemlosen Erweiterung bei Bedarf
  • Funktionssicherheit auch bei wechselnder Wasserqualität und Verschmutzungsgraden 
  • Edelstahl-Bestrahlungskammer und Einbauteile (optimale Kombination zwischen Wirksamkeit und Druckverlust) 
  • UV-Überwachung mit hochwertigem UVC-Sensor 
  • Einsatz von leistungsstarken Niederdruckstrahlern.

Das bedeutet:

  • Hohe Betriebssicherheit 
  • Lange Strahlerlebensdauer
  • Garantierte UVC-Leistung am Ende der Strahlerlebensdauer

Welche Angaben sind zur Projektierung einer UV-Anlage notwendig?

  • Spitzendurchfluss (m³/h bzw. l/s)
  • UV-Durchlässigkeit des Wassers (%T100, %T50, %T10 oder SAK)
  • Leitungsdruck in bar 
  • Wassertemperatur °C
  • Wasserherkunft (Brunnen, Quelle oder Ortswasser)
  • Wassernutzung (privat oder öffentlich) 
  • Verrohrungsdimension (DN bzw. Zoll)
  • Aktuelle Wasseranalyse (Chemisch - physikalische & bakteriologische Wasseranalyse)

Welche ÖNORM ist für den Einsatz von UV-Anlagen zur Wasserdesinfektion relevant?

Der Einsatz und die Ausführung von UV-Anlagen im Bereich des Trinkwassers wird durch die ÖNORM M 5873-1 geregelt. Diese Norm ist in den wichtigsten europäischen Ländern anerkannt und empfiehlt eine UV-Fluenz von 400 J/m2 (40 mJ/cm2 oder 40 mWs/cm2) mit einer Wellenlänge von 253,7 nm und enthält auch die Prüfvorschriften für den Nachweis dieser Fluenz bei unterschiedlichen Betriebsbedingungen.

Für den Einsatz in der öffentlichen Trinkwasserversorgung, bei Abgabe von Trinkwasser an Dritte und für Wasser zur Herstellung von Lebensmitteln für die Abgabe an Dritte ist gemäß österr. Lebensmittelcodex Kapitel B1 eine Mindest-Fluenz von 400 J/m2 vorgeschrieben. Daher dürfen für diese Anwendungen nur UV-Anlagen eingesetzt werden, die nach ÖNORM M 5673-1 geprüft und mit dem ÖVGW-Prüfzeichen zugelassen sind. Eine UV-Bestrahlung mit dieser Fluenz ermöglicht laut den heutigen wissenschaftlichen Kenntnissen eine Reduzierung in der Größenordnung von: 

  • 6-log (99,9999 %) bei den meisten Bakterien, die im Wasser enthalten sind
  • 4-log (99,99 %) bei den meisten Viren, die im Wasser enthalten sind

Welche Gefahr geht von Legionellen im Trinkwasser aus?

Legionellen, aerobe Stäbchenbakterien, kommen in fast jedem Wasser vor, doch erst in technischen Anlagen können sie zum lebensgefährlichen Risiko werden, wenn Sie durch Aerosole – feinste Wassertröpfen - in die Lunge gelangen. Eine Infektion durch Legionellen endete 2020 in ca. 5 - 10 Prozent der Fälle tödlich, bei Menschen mit Vorerkrankungen sind es sogar bis zu 70 Prozent.

In Österreich wurden 2020 251 Fälle von Legionella- Infektionen gemeldet, in Deutschland 1264. Die Dunkelziffer wird dort auf 15.000-30.000 geschätzt, das wären auf Österreich umgelegt rund 1.500–3.000 Fälle. Die häufigsten Infektionsquellen liegen mit 74,3 Prozent im beruflichen/privaten Umfeld, 24,9 Prozent sind reiseassoziiert und 0,8 Prozent auf Krankenhäuser/Gesundheitseinrichtungen zurückzuführen.

In Deutschland ist die Lage ähnlich, die Konsequenz: mit Duschen ausgestattete öffentliche Häuser müssen seit 2003 jährlich auf Legionellen-Befall untersucht werden. Seit November 2011 gilt diese Pflicht auch für Vermieter. Sie müssen alle drei Jahre eine Probe von einem akkreditieren Labor untersuchen lassen, wobei Ein- und Zweifamilienhäuser ausgenommen sind.

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